Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dittli AG, Bereich Werbeservice.

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, eine Änderung bleibt vorbehalten, wir informieren Sie entsprechend.

Preise sind ab Oetwil, ohne Versandkosten und Verpackung

Änderungen müssen nachvollziehbar kommuniziert werden, bei falscher Lieferung finden wir eine Lösung. Ein erhöhter Aufwand durch neue Wünsche kann von uns berechnet werden

Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

Das Nutzungsrecht für die gestalterischen Arbeit geht an den Auftragnehmer über, das Urheberrecht verbleibt beim Werbeservice Limmattal.

Lieferung erfolgt unter grösster Sorgfalt, das Risiko trägt der Auftragnehmer, Liefertermine sind nicht bindend.

Mehr- oder Minderlösungen bis 10% der Auftragsmenge sind aus technischen Gründen vorbehalten.

Bei berechtigten Beanstandungen sind wir zur Ersatzlieferung verpflichtet bis zur Höhe des Auftragswertes oder können einen Nachlass gewähren. Farbliche Abweichungen sind nicht automatisch eine berechtigte Beanstandung, wenn diese technisch bedingt sind.

Wir verpflichten uns beste Materialien einzusetzen. Reklamationen dazu werden zuerst vom Werbeservice Limmattal mit den Lieferanten abgeklärt

Unser Zahlungsziel ist generell 30 Tage nach Rechnungsstellung, Teillieferungen sind möglich. Ebenso können wir Vorauszahlung fordern. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Bei Zahlungsverzug kann der Werbeservice Limmattal Mahnspesen geltend machen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das für den Bezirk Dietikon zuständige Gericht. Im übrigen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.